Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Greifswald
Die Kanzlei Sievers, Shea, Dr. Krohn und Krietsch wurde im Jahr 1993 in der Hansestadt Greifswald gegründet. Sie hat sich im Laufe der Jahre zu einer der führenden Rechtsanwaltskanzleien vor Ort entwickelt. Sie betreut ihre Mandanten sowohl regional in den Bereichen Vorpommern-Greifswald, den Inseln Rügen und Usedom, Rostock und den umliegenden Landkreisen als auch überregional über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus. Ziel unserer Arbeit ist die kompetente, persönliche und umfassende außergerichtliche und gerichtliche Beratung unserer Mandanten. Hierzu zählen mittelständische Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Wir stellen sicher, dass die aufgeworfenen Fragestellungen zutreffend und zeitnah beantwortet werden.
Im Laufe der Zeit hat sich die Kanzlei weitere Tätigkeitsfelder erschlossen.
So wird Rechtsanwalt Sievers als Insolvenz- und Zwangsverwalter und Rechtsanwalt Dr. Krohn als Zwangs- und Nachlassverwalter durch die umliegenden Amtsgerichte bestellt. Rechtsanwalt Krietsch wird zum Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Verfahren berufen.
Infolge seiner Tätigkeit und der Erfahrung als Insolvenzverwalter hat sich der Kollege Sievers im Bereich der Firmensanierung und Restrukturierung sowie Beratung bei drohender Insolvenz einen Namen gemacht.
Die dauerhafte Qualität unserer Arbeit stellen wir durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sicher.
Neben den drei Anwälten sorgt unser leistungsfähiges Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der Leitung unserer Bürovorsteherin, Frau Rabending, für eine reibungslose und kompetente Erledigung aller anstehenden Aufgaben im Interesse unserer Mandanten.
Ihre Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jörg Sievers
Privates Baurecht
Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht
Unternehmensberatung
Unternehmenssanierung
Rechtsanwalt Dr. Kai Krohn
Privates und öffentliches Baurecht
Gesellschaftsrecht
Verwaltungsrecht
Insolvenzrecht
Erbrecht
KOSTEN
Natürlich möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unsere Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir bieten jedoch auch die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. In diesem Rahmen können individuelle Stunden- oder Pauschalregelungen vereinbart werden, die sich auf die spezifischen Anforderungen Ihres Falles abstimmen lassen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um gemeinsam die besten Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Rechtsstreit zu erörtern. Hierbei beraten wir Sie auch bezüglich der Optionen der finanziellen Unterstützung durch öffentliche Hilfen wie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Unsere transparente und individuelle Beratung zielt darauf ab, für Sie maßgeschneiderte Lösungen zu finden und Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten bestmöglich zu unterstützen.
Existenzgründunsberatung
Gerne stehen wir Ihnen mit umfangreicher, fundierter Beratung zur Existenzgründung zur Seite und begleiten Sie auf Wunsch bei allen Schritten der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee!